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Verfahrens­dokumentation & Interne Kontrollsysteme

Verfahrensdokumentation und Interne Kontrollsysteme

Jeder Unternehmer sollte eine Verfahrensdokumentation haben, denn Betriebsprüfer wollen immer öfter eine sehen. Zusätzlich gewinnen unternehmerische Überwachungs­systeme für klein- und mittelständische Unternehmen weiter an Bedeutung. Wir klären auf.

Die Verfahrensdokumentation nach GoBD dient dazu, nachweisen zu können, dass die verschiedensten gesetzlichen Anforderungen von aussersteuerlichen und steuerlichen Gesetzen für die Erfassung, Verbuchung, Verarbeitung, Aufbewahrung und Entsorgung von Daten und Belegen erfüllt sind. Diese Anforderungen gilt es besonders für Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form im Rahmen einer Verfahrensdokumentation zu verschriften.

Der Unternehmensinhaber oder Geschäftsführer ist nach Auffassung der Finanzverwaltung für die Einhaltung der Ordnungsvorschriften der GoBD verantwortlich und sollte ein internes Kontrollsystem installieren. Dieses IKS umfasst u. a. Zugangs- und Zugriffskontrollen, Funktionstrennungen, Erfassungs- und Verarbeitungskontrollen sowie sonstige Schutzmaßnahmen.

Wir sehen die Erarbeitung und Umsetzung eines internen Kontrollsystems als Abwehrplanung gegenüber Versicherungsunternehmen und den Finanzbehörden.

Gleichzeitig hilft ein Internes Kontrollsystem bei der Entwicklung und Umsetzung einer Digitalisierungsstrategie. Die digitale Transformation sollte stets von einem gelebten IKS begleitet werden, denn die Betriebsprüfung der Zukunft ist eine elektronische Prüfung.

Ein intaktes und gelebtes IKS ist die beste Antwort auf die Einführung des zukünftig geltenden Verbandssanktionsgesetzes.

Unsere Schwerpunkte

  • Erstellung Ihrer Verfahrensdokumentation
  • Erstellung Ihres Internen Kontrollsystems
  • Beratung zur Erstellung eines Tax-Compliance-Management

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